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   OLG Hamm, 06.08.2013 - III-5 Ws 286/13   

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https://dejure.org/2013,21898
OLG Hamm, 06.08.2013 - III-5 Ws 286/13 (https://dejure.org/2013,21898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2013 - III-5 Ws 286/13 (https://dejure.org/2013,21898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2013 - III-5 Ws 286/13 (https://dejure.org/2013,21898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung nach Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung nach Anklageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 23 Qs 37/13
  • OLG Hamm, 06.08.2013 - III-5 Ws 286/13
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.10.2009 - 1 Ws 107/09

    Haftbeschwerdeverfahren: Umdeutung der Haftbeschwerde in einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2013 - 5 Ws 286/13
    Deshalb ist sowohl eine noch nicht erledigte Beschwerde gegen die Haftentscheidung des Amtsgerichts als auch eine noch nicht erledigte weitere Beschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2009 in 1 Ws 107/09, StV 2010, 33 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rdnr. 12, § 126 Rdnr. 6, 7, jeweils m.w.N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 in III-5 Ws 200/13 und vom 23. April 2013 in III-5 Ws 131/13).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 Ws 200/13

    Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag; Weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2013 - 5 Ws 286/13
    Deshalb ist sowohl eine noch nicht erledigte Beschwerde gegen die Haftentscheidung des Amtsgerichts als auch eine noch nicht erledigte weitere Beschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2009 in 1 Ws 107/09, StV 2010, 33 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rdnr. 12, § 126 Rdnr. 6, 7, jeweils m.w.N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 in III-5 Ws 200/13 und vom 23. April 2013 in III-5 Ws 131/13).
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